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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung und Training

1. Gestaltung des Auftrages
1.1 Der Berater und Trainer erbringt die im Vertrag beschriebene Dienstleistung. Er führt seine Tätigkeit frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
1.2 Der Berater und Trainer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar von 25 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, bis zu zwei Wochen vorher von 50 % und bis zu einer Woche vorher von 75 %. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Honorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Berater und Trainer.
1.5 Ist der Berater und Trainer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung verhindert, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die Vertragspartner werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstleistung mit einem anderen Anbieter durchzuführen. In diesem Fall erhält der Berater und Trainer eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.
2. Trainingsmaterialien und Urheberrechte
2.1 Die vom Berater und Trainer bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht des Beraters und Trainers. Sie werden den Teilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu verändern, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu verkaufen und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Berater und Trainer zurückzugeben. Der Auftraggeber wird die Teilnehmer in geeigneter Form verpflichten, die vorstehend beschriebenen Urheberrechte des Beraters und Trainers zu wahren. Der Berater und Trainer wird Urheberrechte, die an den ihm vom Auftraggeber überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für das Training erforderlich oder vereinbart ist.
2.2 Der Berater und Trainer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Berater und Trainer bereitgestellten Materialien entstehen könnten.
2.3 Der Auftraggeber sichert dem Berater und Trainer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung entgegenstehen. Er stellt den Berater und Trainer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien entstehen könnten.
3. Werbung
Beide Vertragspartner sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.
4. Honorar und Kostenerstattung
Die vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Sie werden ohne Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Auftraggeber eine Bescheinigung über seine Befreiung von der Mehrwertsteuer vorlegt. Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom Berater und Trainer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, berechnet der Berater und Trainer wahlweise den Normalpreis der Bahnfahrt 2. Klasse oder die PKW-Kosten mit 0,30 € je km. Weitere Kosten, insbesondere für erforderliche Übernachtungen, werden gesondert vereinbart.
5. Konkurrenzklausel
Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Berater und Trainer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.
6. Haftung
Der Berater und Trainer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
Der Berater und Trainer erklärt, dass er wegen der im Training auftretenden Risiken ausreichend haftpflichtversichert ist.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragspartner werden die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten, die ihnen durch die vereinbarte Dienstleistung bekannt werden, sowie die Einzelheiten dieses Vertrages, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
8. Scientology-Klausel
Der Berater und Trainer versichert, dass weder er noch seine Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von 
L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien anwenden oder danach arbeiten.
9. Schlussklauseln
9.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
9.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
9.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahekommt.
Zusätzliche Schlussklausel für Verträge mit ausländischen Auftraggebern:
9.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Trainers.

Stand: April 2012
RA Hans Olbert